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Hinweisgeberschutzgesetz

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vor-/Nachfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit, Informationen erlangt die gegen Rechtsvorschriften verstoßen? Sie konnten diese Verstöße aber bisher nicht vertrauensvoll und vor Sorge von persönlichen Nachteilen oder Repressalien bekanntmachen? Dann können Sie hier im Hinweisgeberportal Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vertrauensvoll melden . Die Meldung können Sie wahlweise mit Angaben zu Ihrer Person oder auf Wunsch anonym bekanntmachen. Der Eingang Ihrer Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Der Verstoß wird geprüft und bei Bedarf werden wir Sie um weitere Informationen bitten um Folgemaßnahmen ergreifen zu können. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über geplante und bereits ergriffene Maßnahmen. 

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Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

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