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Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen?

Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Bitte beachten Sie aber, dass nicht jede fehlerhafte Abrechnung gleich Betrug oder Korruption bedeutet. Es kann sich auch um ein Versehen handeln. Erst die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen, ist entscheidend.

Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit. Sie können Ihren Hinweis wahlweise anonym abgeben. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass anonyme Hinweise oft viele Fragen offen lassen, deren Beantwortung für eine Weiterverfolgung des Hinweises und somit zur Aufklärung unerlässlich wären. Deshalb können Sie den Sachverhalt auch mit Angaben zu Ihrer Person melden. 





Wie möchten Sie Ihren Hinweis abgeben?

Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

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Ihr Hinweis wird an folgende Personen übermittelt

Ko
Korruptionsbeauftragte/r
Korruptionsbeauftragte/r
RF
Ralf Franz

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