mhplus Hinweisgebersystem
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Hinweisgeberschutzgesetz →
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vor-/Nachfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit, Informationen erlangt die gegen Rechtsvorschriften verstoßen? Sie konnten diese Verstöße aber bisher nicht vertrauensvoll und vor Sorge von persönlichen Nachteilen oder Repressalien bekanntmachen? Dann können Sie hier im Hinweisgeberportal Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vertrauensvoll melden . Die Meldung können Sie wahlweise mit Angaben zu Ihrer Person oder auf Wunsch anonym bekanntmachen. Der Eingang Ihrer Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Der Verstoß wird geprüft und bei Bedarf werden wir Sie um weitere Informationen bitten um Folgemaßnahmen ergreifen zu können. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über geplante und bereits ergriffene Maßnahmen.
Fehlverhalten im Gesundheitswesen →
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen?
Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Bitte beachten Sie aber, dass nicht jede fehlerhafte Abrechnung gleich Betrug oder Korruption bedeutet. Es kann sich auch um ein Versehen handeln. Erst die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen, ist entscheidend.
Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit. Sie können Ihren Hinweis wahlweise anonym abgeben. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass anonyme Hinweise oft viele Fragen offen lassen, deren Beantwortung für eine Weiterverfolgung des Hinweises und somit zur Aufklärung unerlässlich wären. Deshalb können Sie den Sachverhalt auch mit Angaben zu Ihrer Person melden.
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Nutzung von Daten
der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
persönliche Bereicherung
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
Diskriminierung
Mobbing
Ungleichbehandlung
Belästigungen
respektloser Umgang
Arbeitszeitverstöße